Wann ist Nachhilfe Schwarzarbeit?

Wer Nachhilfe gibt oder einen Nachhilfelehrer engagiert, wird sich wahrscheinlich früher oder später die Frage stellen: Wann ist Nachhilfe Schwarzarbeit?

Wenn man als Eltern für das eigene Kind einen pfiffigen Schüler, Studenten oder vielleicht auch eine pensionierte Lehrkraft, die sich etwas dazuverdienen möchte, engagiert, läuft man schnell Gefahr, mit Schwarzarbeit in Verbindung gebracht zu werden. Sonderregelungen für Minderjährige gibt es übrigens nicht.

Denn grundsätzlich gilt: Werden diese Einnahmen nicht versteuert, dann arbeitet man schwarz. Und Nachhilfeunterricht geben ist nun einmal Arbeit, wenn sie bezahlt wird. Außerdem liegt man schnell bei einem Stundensatz zwischen zehn und zwanzig Euro, also deutlich über dem Mindestlohn.

 

Schwarzarbeit vermeiden: Nachhilfe als Minijob anmelden?

Aufpassen muss man auch, wie man die Nachhilfetätigkeit anmeldet.

Die Minijob-Zentrale stellt dazu fest, dass es sich bei einer Nachhilfe in der Regel um eine Lehrtätigkeit, also eine „selbständige Tätigkeit“ handelt.  Das beliebte Haushaltsscheck-Verfahren kann also nicht angewendet werden, weil es sich um keine haushaltsnahe Tätigkeit handelt.

Anders liegt der Fall bei einer Hausaufgabenbetreuung: Diese wiederum kann im Haushaltsscheck-Verfahren als Minijob angemeldet werden.

 

Nachhilfe als freiberufliche Tätigkeit

Grundsätzlich ist der Nachhilfeunterricht eine freiberufliche Tätigkeit. Dafür gilt als Voraussetzung die folgende Definition: „Unterricht ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form“.

Eine ausführliche und sehr hilfreiche Antwort zur Frage kann man auch auf existenzgruender.de  nachlesen. Dort erfährt man auch, wann die Nachhilfe als „organisierte und institutionalisierte Form“ vorliegt und ab wann eine beratende Tätigkeit daraus wird.

 

Wie Schwarzarbeit vermeiden bei Nachhilfe?

Nachhilfe-Tätigkeit beim Finanzamt anmelden

Die Schwarzarbeit lässt sich nur umgehen, wenn man die Tätigkeit als Nachhilfelehrer entsprechend anmeldet. Das macht man in der Regel als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt.

Für Hausaufgabenbetreuung Haushaltsscheck-Verfahren nutzen

Handelt es sich um eine reine Hausaufgabenbetreuung, so kann man das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale anwenden.

 

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