Minijob – Was ist zu beachten?

Minijobs erfreuen sich größter Beliebtheit. Jahr für Jahr steigen die Zahlen. Der Grund dafür ist einfach: Egal, ob nun Studentenjob oder Nebenjob, wer einen Minijob ausübt braucht bis zu einer monatlichen Einkommensgrenze von 450 Euro weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlen.
Der Bruttoverdienst ist damit gleich dem Nettoeinkommen. Klar, dass das für viele Menschen eine äußerst lukrative Einkommensmöglichkeit darstellt. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts einzuwenden. Allerdings sollte man vor Aufnahme eines oder mehrere Minijobs ein paar Dinge beachten, um später keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

Minijob konkret – die Basics

Ein Minijob stellt eine sogenannte geringfügige Beschäftigung dar.
Einerseits müssen bis zur Obergrenze von 450 Euro keine Abgaben oder Steuern darauf bezahlt werden, andererseits hat man die selben Rechte wie bei einer regulären Beschäftigung – einschließlich Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zwar gilt seit dem 1. Januar 2013 auch für Minijobs die Rentenversicherungspflicht, allerdings kann man sich von seinem Arbeitnehmeranteil befreien lassen. Dies muss gesondert vorab geschehen. Bei einer Befreiung verringern sich aber natürlich auch die Ansprüche an die Rentenversicherung. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er das möchte oder nicht. Wird der Minijob als Studentenjob ausgeübt, wird man in der Regel kaum Wert auf die eigenen Rentenbeiträge legen. Bei einem Nebenjob hingegen kann es durchaus Sinn machen, Beiträge abzuführen, um seine Rentenansprüche zu erhöhen.

Grundsätzlich kann jeder einen Minijob ausüben.
Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind kein Problem, solange die Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat nicht überschritten wird. Das kann bei mehreren Jobs relativ schnell der Fall sein. Hier sollte man deshalb stets aufpassen, weil sonst die vollen Sozialabgaben und natürlich auch Steuern gezahlt werden müssen. Dabei gilt es stets auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zu berücksichtigen. Für jede Art von Minijob – Studentenjob oder Nebenjob – muss vom Arbeitgeber übrigens der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro in der Stunde gezahlt werden.
Wer neben seiner regulären Beschäftigung einen Nebenjob ausübt, darf bestimmte Obergrenzen in der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. Mehr als acht Stunden am Tag und mehr als sechs Tage in der Woche sind nicht erlaubt. Die Wochenarbeitszeit darf insgesamt 48 Stunden nicht dauerhaft überschreiten. Bei einem Studentenjob muss man sich in der Regel über die Arbeitszeit hingegen keine Gedanken machen. Bei einem Nebenjob ist außerdem darauf zu achten, dass der Hauptjob nicht unter der zusätzlichen Tätigkeit leidet. Ist dies der Fall, kann der Arbeitgeber die Ausübung der Nebentätigkeit untersagen. Des weiteren kann es bei einem Nebenjob Probleme geben, wenn man beispielsweise für einen direkten Konkurrenten des Hauptarbeitgebers tätig ist.

Minijob – ideal für alle, die sich etwas hinzuverdienen wollen
Um sich etwas hinzuzuverdienen eignet sich ein Minijob aber perfekt. Das gilt übrigens auch für Empfänger von Arbeitslosengeld I und von Hartz IV. Dabei sind allerdings bestimmte Grenzen zu beachten. Außerdem ist die Meldung bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter nötig. Als Studentenjob ist ein Minijob hingegen so etwas wie die ideale Lösung, um beispielsweise sein Bafög aufstocken zu können. Hier auf Need You – Die Betreuerbörse gibt es ein großes Angebot an passenden Minijobs. Am besten jetzt gleich hier anmelden!