Haushaltshilfe anmelden – So geht’s

Für die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist die Minijob-Zentrale zuständig. Ihre Postadresse lautet:  Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen.  Geringfügige Beschäftigungen werden nach der Gesetzgebung wie Voll- oder Teilzeitjobs behandelt.  Es besteht daher eine Melde- und Steuerpflicht für alle Arbeitgeber. Als Grundlage dient § 198 des Sozialgesetzbuches, der sich auf Minijobs in privaten Haushalten ebenso wie für Unternehmen bezieht.

Die Minijob-Zentrale hat die Anmeldung für Arbeitgeber sehr vereinfacht. Sie ist online über die Webseite der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de möglich. Alternativ sendet diese auf Wunsch auch gerne den Anmeldebogen per Post zu.  Er besteht aus einem einseitigen Formular, das in wenigen Minuten ausgefüllt werden kann. Erforderlich hierfür ist die Steuer-Nr. des Arbeitgebers, seine Bankverbindung und persönlichen Daten.  Für jeden Arbeitgeber wird von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer erteilt.  Sie dient als Identifikationsmerkmal, falls ein Arbeitgeber eine weitere Reinigungskraft beschäftigen möchte.

 

Erforderliche Daten der zu beschäftigenden Haushaltshilfe

Zur Anmeldung werden Name und Adresse, das Geburtsdatum sowie der Geburtsort der einzustellenden Putzfrau benötigt. Ferner muss wie bei einer Festanstellung die Sozialversicherungsnummer der künftigen Reinigungskraft angegeben werden. Ein Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist ebenso erforderlich. Da eine Haushaltshilfe generell mehrere Minijobs ausüben kann, werden auch ihre eventuell weiteren Beschäftigungsverhältnisse erfragt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei all ihren Minijobs die monatliche Einkommensgrenze in Höhe von 450 EUR nicht überschritten werden darf.

 

Mit der Minijob-Zentrale auf der sicheren Seite

Auch wer nur zwei Stunden wöchentlich eine Putzfrau beschäftigt, ist zur Anmeldung seiner Haushaltshilfe verpflichtet. Unter diesem Begriff werden zahlreiche Tätigkeiten zusammengefasst. Eine Haushaltshilfe kann Reinigungskraft sein, Kinder oder Tiere betreuen, Garten- und Renovierungsarbeiten ausführen oder Senioren unterstützend betreuen. Mit der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfüllt der Arbeitgeber seine steuerlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten. Er muss Kündigungsfristen einhalten, Erholungsurlaub gewähren, den Jugendschutz beachten und pauschale Sozialabgaben leisten. Bei der Rentenversicherung kann der Minijobber frei auswählen, ob er selbst Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte. Im positiven Falle werden diese dann unmittelbar von seinem monatlichen Gehalt einbehalten und der Deutschen Rentenversicherung zugeführt.

Wird eine Rentnerin als Putzfrau beschäftigt, braucht sie keine weiteren Rentenbeiträge zu leisten. Anders sieht es jedoch bei dem Arbeitgeber aus. Er ist weiterhin verpflichtet, für seine Reinigungskraft die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Die Minijob-Zentrale repräsentiert den Verbund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Sie ist damit kompetente Ansprechpartnerin für private und gewerbliche Arbeitgeber. Mit einem einfachen Anmeldeverfahren kommt sie nicht nur Arbeitgebern sehr entgegen, sondern sorgt auch bei der beschäftigten Putzfrau für ihre medizinische Sicherheit.

Need You – die Betreuerbörse ist Ihnen gerne bei der Vermittlung einer Reinigungskraft behilflich. Mit einer einmaligen Registrierung helfen wir Ihnen, die Putzfrau zu finden, nach der Sie schon lange gesucht haben.