Bekommt man einen Kinderbetreuungszuschuss?

Ein Kinderbetreuungszuschuss, was ist das?

 

Der Kinderbetreuungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für die Kosten einer privaten Tagesmutter bzw. einer privaten Kinderbetreuung zuhause, der Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte, eines Kinderhortes oder einer Ganztagsschule, wenn man selbst in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist.

Einen Kinderbetreuungszuschuss kann man beim Jugendamt oder beim Arbeitgeber beantragen. Viele Familien oder Alleinerziehende wissen das nicht.

 

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Wann und wo bekommt man einen Kinderbetreuungszuschuss?

 

Es gibt zwei Möglichkeiten einen Kinderbetreuungszuschuss zu erhalten. Zum einen vom Jugendamt und zum Anderen vom Arbeitgeber.

 

Kinderbetreuungszuschuss vom Jugendamt

 

Der Kinderbetreuungszuschuss kann für nichtschulpflichtige Kinder beantragt werden. Bei den Jugendämtern gibt es dafür entsprechende Formulare, die ausgefüllt und abgegeben werden müssen. Die Jugendämter helfen in der Regel auch beim Ausfüllen der Formulare.

 

Das Jugendamt prüft, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Kindertagespflege, die für das Kind geeignet und erforderlich sein muss. Hierzu kann man sich beim Jugendamt beraten lassen.  Die Höhe des Zuschusses berechnet sich in der Regel nach dem Einkommen und den Kosten der jeweiligen Unterbringung und wird individuell berechnet

 

Die Höhe kann abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Zahl der Kinder in der Familie und
  • vom Betreuungsumfang.

Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber

 

Ratsam ist es auch, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er oder das Unternehmen, in dem man arbeitet, einen Kinderbetreuungszuschuss gewährt. Oft ist der Arbeitgeber froh, nicht auf eine gut eingearbeitete Arbeitskraft aufgrund Kinderbetreuung verzichten zu müssen und gewährt gerne einen Zuschuss.

Dieser Zuschuss ist für den Arbeitgeber sozialversicherungs- und steuerfrei. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterbringung im Betrieb selbst in einem Kindergarten oder in außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt.  Gerne wird der Kinderbetreuungszuschuss anstatt einer Gehaltserhöhung gewährt.

 

Auch für schulpflichtige Kinder ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten, z.B. wenn das Kind eine Ganztagsschule besucht und auch hier Kosten für die Betreuung und Verpflegung anfallen.

Allerdings sie die Kosten bei schulpflichtigen Kindern nicht von der Steuer befreit und auch nicht von der Sozialversicherungspflicht.

 

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