Arbeiten als Rentner – Das sollten Sie wissen

Arbeiten als Rentner oder auch als Rentnerin wird in Deutschland immer beliebter oder auch notwendiger, um im Seniorenalter über die Runden zu kommen, den Lebensstandard halten oder sich zusätzlich etwas leisten zu können.

Das ein oder andere sollte man dabei als Rentner wissen und beachten – von den Verdienstgrenzen bis zu den Steuern!

Wie viel Zuverdienst als Rentner?

 

Die häufig brennendste Frage: Wieviel darf man hinzuverdienen, wenn man als Rentner nebenher arbeitet? Bezieht man bereits die Regelaltersrente, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Man kann sich also ein Nebeneinkommen in unbegrenzter Höhe aufbauen.

 

Wer vor der Regelaltersrente bereits eine Vollrente erhält, der darf maximal 450 Euro monatlich zusätzlich verdienen. Das entspricht dem Minijob bzw. der geringfügigen Beschäftigung.

 

Wer sich noch vor der Regelaltersrente befindet, also noch jünger ist und bereits eine Altersrente bekommt, der muss bestimmte Regelungen und Verdienstgrenzen beachten. Außerdem meldet man das Zusatzeinkommen dem Rentenversicherungsträger. Ein Nebenverdienst kann hier die Rente kürzen. Das gilt insbesondere dann, wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdient.

 

Weitere Einzelheiten zu dem Thema finden Sie hier:

Wie viel Zuverdienst ist bei Rente erlaubt?

 

Im Minijob arbeiten als Rentner

 

Der Minijob, auch 450 Euro-Job genannt, ist für Rentner, die arbeiten wollen, ein sehr interessantes Modell. Das trifft auch bei vielen Arbeitgebern auf eine hohe Akzeptanz.

 

Legt man den Mindestlohn zugrunde, der seit 2017 bei 8,84 Euro liegt, dann kommt man auf eine monatliche Arbeitszeit von 50,9 Stunden.

 

Mehr dazu:

Rente und Minijob – So passt es gut zusammen

 

Steuern: Altersentlastungsbetrag für Rentner, die arbeiten

 

Wer sich für einen Minijob entscheidet, wird steuerlich nicht mehr zusätzlich belastet. Hier zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Besteuerung, die alles abdeckt. Deshalb sollte man eine 450 Euro-Beschäftigung auch unbedingt als Minijob anmelden.

 

Ansonsten gilt: Auch, wenn man bereits in Rente ist, bedeutet das nicht, dass man komplett von Steuern befreit ist. Man kommt aber in den Genuss eines Altersentlastungsbetrages, also eines Freibetrages, der auf die sonstigen Einnahmen angerechnet wird. Dieser ist einer jährlichen Verringerung unterworfen und liegt 2017 bei 988 Euro.

 

Mehr zum Altersentlastungsbetrag

 

Sozialabgaben bei arbeitenden Rentnern

 

Auch bei den Sozialabgaben wird im Wesentlichen unterschieden zwischen Rentnern, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, und solchen, die noch kein Vollrentner sind.

 

Als Vollrentner muss man keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlen, für die Kranken- und Pflegeversicherung fallen Sozialbeiträge an, allerdings zu einem ermäßigten Beitragssatz.

 

Vor der Regelaltersgrenze gelten üblicherweise die bekannten Regelungen und Sozialabgaben.

 

Freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen

 

Seit 2017 gibt es die Möglichkeit, dass man als arbeitender Rentner freiwillig in die Rentenversicherung einen Arbeitnehmeranteil einzahlt. Der Effekt: Die Rentenansprüche können in der Zukunft steigen. So bessert man also seinen Rentenanspruch auf.

 

Arbeitsrecht für Rentner

 

Wenn man als Rentner im Nebenjob arbeitet, kann man sich genauso auf das Arbeitsrecht berufen wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das heißt, es besteht Anrecht auf Urlaub, eine betriebsübliche oder dem Tarif entsprechende Bezahlung und Kündigungsschutz sowie eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

 

Kein Krankengeld für Vollrentner

 

Als Vollrentner hat man keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb gilt für die Krankenversicherung auch bereits ein ermäßigter Beitragssatz.

 

Nebenjob als Rentner finden

 

Wenn Sie als Rentner in einem Nebenjob arbeiten und sich so ein solides Nebeneinkommen aufbauen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

 

Bei unserem Portal „Need You – Die Betreuerbörse“ stehen Ihnen gleich acht Kategorien offen, in denen Sie einen Rentnerjob finden können, angefangen von der Betreuung von Senioren, Kindern, Ausländern und Tieren bis zur Gartenhilfe oder Reinigungskraft.

 

Damit Sie die entsprechenden Angebote von Menschen und Familien erhalten, die in Ihrer Region gerne Hilfe in Anspruch nehmen würden, müssen Sie lediglich ein aussagekräftiges Profil anlegen.

 

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