Wieviele Stunden hat man beim Minijob

Die Arbeitszeit beim Minijob grenzt sich von der Teilzeit- und Vollzeittätigkeit deutlich ab. Für die Berechnung der Stunden beim Minijob ist der gesetzliche Mindestlohn heranzuziehen. Das garantiert Minijobbern faire Konditionen für die zu leistende Tätigkeit als Babysitter, Gartenhelfer oder Nachhilfelehrer. Wie genau wird die Arbeitszeit beim Minijob berechnet und inwiefern weicht die Regelung jährlich ab?

Verordnung zur Arbeitszeit für Minijobber

Die Mindestlohn-Kommission hat sich 2018 mit der Arbeitszeit im Minijob und dem Mindestlohn beschäftigt und der Regierung eine entsprechende Empfehlung herausgegeben. Unter der Berücksichtigung der Inflation hat die Kommission einen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde empfohlen, die die Regierung per Verordnung als rechtliche Orientierung anschließend verfasst hat.

Minijobber haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf die Anrechnung des Mindestlohnes. NeedYou empfiehlt deshalb, die Mindestvereinbarungen bei Tätigkeiten, die über die Betreuerbörse angeboten werden, einzuhalten.

Berechnung der Arbeitszeit nach dem Mindestlohn

Um herauszufinden, wie viele Stunden ein Minijob umfasst, ist der Mindestlohn 9,35 Euro durch das maximale Monatseinkommen von 450 Euro zu dividieren. Daraus ergibt sich für das Jahr 2020 eine monatliche Höchstarbeitszeit von 48,128 Stunden, die in den meisten Arbeitsvereinbarungen auf 48 Stunden abgerundet wird.
Den Vertragsparteien ist es freigestellt, den Lohn über dem Mindestlohn zu vereinbaren, worauf sich die Arbeitszeit beim Minijob verkürzt. Wird ein Stundenlohn von 10,00 Euro vereinbart, so dürfen maximal 45 Stunden beim Minijob im Monat geleistet werden, um das Höchsteinkommen von 450 Euro nicht zu überschreiten.

Die Vorgaben zur Arbeitszeit im Minijob werden von der Kommission in regelmäßigen Abständen geprüft und angepasst. Die Empfehlung zur Änderung der aktuellen Bestimmung wird der Regierung übermittelt. Diese entscheidet auch künftig darüber, ob die Empfehlung per Verordnung als rechtliche Orientierung gilt. Eine Änderung der Verordnung kann in den kommenden Jahren zu einer Steigerung oder Verringerung der Arbeitszeit im Minijob führen. Gültige Verträge sind zwischen den Parteien dem jeweiligen Erlass der Verordnung anzupassen.

Fazit

Im Vergleich zu anderen Arbeitsverträgen richtet sich die Arbeitszeit beim Minijob nach dem festgelegten Höchsteinkommen im Monat. Bei der Berechnung ist der aktuelle Mindestlohn pro Stunde entscheidend, um die maximalen Stunden beim Minijob einzuhalten. Beide Parteien profitieren von der gesetzlichen Regelung für ein faires Vertragsverhältnis.

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