Wie ist ein Babysitter versichert

Die Kinderbetreuung zuhause durch einen Babysitter ist für viele Familien eine Erleichterung im Alltag. Sie haben mehr Zeit, um den alltäglichen Aufgaben nachzugehen und ihre Kinder sind in guten Händen. Wer seine Kinder in die Obhut einer Betreuung gibt, der sollte sich über die Versicherung bei ihrem Babysitter informieren.

Die Haftpflicht-Versicherung bei einem Babysitter

Im Alltag sind kleine Missgeschicke unvermeidbar, vor allem bei kleinen Kindern im Haushalt. Schnell kann bei der Kinderbetreuung zuhause ein Glas Wasser umfallen und hochwertige Elektrogeräte beschädigen. Für solche Fälle eignet sich eine private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt Schäden, die im elterlichen Haushalt oder im Wohnumfeld der Kinder entstehen, die betreut werden. Damit keine Missverständnisse entstehen, ist eine Meldung der Tätigkeit im Vorfeld wichtig für die Versicherung. Bei einer Babysitter-Tätigkeit erleichtert eine schriftliche Bestätigung die spätere Abwicklung im Falle eines Schadens.

Die Unfallversicherung sichert die Kinderbetreuung zuhause ab

Eine gesetzliche Unfallversicherung gehört zur pflichtmäßigen Versicherung bei einem Babysitter, denn diese Branche ist in die Kategorie der Haushaltshilfe eingegliedert. Die Unfallversicherung sichert den Babysitter in vielen Situationen während der Kinderbetreuung zuhause ab. Sowohl der Weg zum Haushalt, in dem die Kinder betreut werden, als auch der Heimweg sind im Rahmen der Versicherung abgedeckt. Sie übernimmt die Kosten, die für eine Behandlung und Rehabilitation anfallen. Der Beitrag für die Unfallversicherung beläuft sich auf 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes. Das entspricht bei einem Stundenlohn von zehn Euro etwa 16 Cent. Wer das Babysitten im Rahmen eines angemeldeten Minijobs betreibt, der muss sich nicht selbstständig um den Abschluss einer Unfallversicherung kümmern. In diesem Fall erhält der Unfallversicherungsträger automatisch eine Information.

Kinderbetreuung zuhause im Rahmen eines Minijobs

Als Minijob zählt eine Beschäftigung, für die der Arbeitnehmer pro Monat ein geringes Entgelt in Höhe von maximal 450,- Euro bekommt. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses können haushaltsnahe Dienstleistungen angeboten werden. Dazu gehört auch die private Kinderbetreuung. Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden solche Arbeiten beschrieben, die von der jeweiligen Familie eigenständig durchgeführt werden könnten. Aus Zeitmangel oder anderen persönlichen Gründen beauftragen die Familien oft andere Personen. Der Minijob gewährleistet auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zahlreiche Vorteile. Es besteht eine Befreiung von Steuerzahlungen und Sozialabgaben. Sollte der Arbeitnehmer krank werden, hat er einen Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts. Ähnlich wie in einem normalen Beschäftigungsverhältnis besteht ein Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl an Urlaubstagen ist im Arbeitsvertrag festgesetzt. Es erfolgt eine automatische Anmeldung der Unfallversicherung der Gemeinde, sodass sich der Babysitter nicht weiter darum kümmern muss. Wichtig ist eine Versicherung bei einem Babysitter, die für entstandene Schäden haftet. Nicht zuletzt bestehen geminderte Rentenansprüche für den Arbeitnehmer, wenn er einen Minijob aufnimmt.

Idealer Nebenjob

Das Babysitten ist ein beliebter Nebenjob, der den Studenten eine finanzielle Basis bietet. Hausfrauen können bei ausreichender Zeitkapazität in anderen Haushalten einspringen und eine Familie beim Babysitten unterstützen. Besondere Vorkenntnisse sind in vielen Fällen nicht notwendig. Wichtig ist in erster Linie, dass die Chemie zwischen dem Babysitter und den Kindern stimmt. Wenn sie sich gut verstehen, dann wird das Babysitten zum Erfolg. Die Betreuerbörse NeedYou bietet eine Plattform, auf der nach passenden Babysittern gesucht werden kann.

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