Besteht beim Minijob eine Unfallversicherung?

Egal, ob man einen Minijob anbietet oder eine solche geringfügige Beschäftigung annehmen möchte, es stellt sich gerne die Frage, ob damit auch eine Unfallversicherung besteht.

 

Schließlich will man als Arbeitnehmer gut abgesichert sein. Umgekehrt möchte man als Arbeitgeber natürlich, dass bei der Arbeit kein Unfall passiert. Falls aber doch, dann sollte man ebenso auf der sicheren Seite stehen, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.

 

Dafür ist die Unfallversicherung da und diese greift auch bei einem Minijob. Es ist sogar so, dass sie vorgeschrieben wird. Würde man als Arbeitgeber die Anmeldung versäumen, wäre man regresspflichtig.

Die Anmeldung zur Unfallversicherung

 

Grundsätzlich ist es so, dass man als Arbeitgeber die Anmeldung bei der Unfallversicherung selbst vornehmen müsste.

 

Doch es gibt eine gute Nachricht für alle Betreuungen:
Wird ein Minijob nämlich in einem privaten Haushalt geleistet, dann übernimmt die Minijob-Zentrale die Abwicklung aller Sozialversicherungen und der Unfallversicherung.

 

Die Unfallversicherung beim Minijob als Haushaltshilfe

 

Wie läuft das Ganze konkret? Wer als Alltagshelfer, also zum Beispiel als Haushaltshilfe, Seniorenbetreuer, Gärtner, Babysitter oder Putzhilfe arbeitet, der wird zunächst über den Haushaltsscheck angemeldet. Damit ist bereits der erste Schritt für die Unfallversicherung gemacht.

 

In der Praxis sieht das Ganze so aus:

 

  1. Der Arbeitgeber meldet den Minijob der Minijob-Zentrale per Haushaltsscheck
  2. Die Minijob-Zentrale informiert die gesetzliche Unfallversicherung
  3. Die Minijob-Zentrale zieht den Beitrag zweimal jährlich ein und leitet ihn an die Unfallversicherung weiter

 

Weitere Details zum Versicherungsschutz in Privathaushalten finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.

 

Wie hoch ist der Beitrag für die Unfallversicherung?

 

Es gibt einen bundesweit einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag und dieser liegt bei 1,6 Prozent des Gehalts. Das gilt auch für den Minijob. Wer als Haushaltshilfe arbeitet, der wird darüber bei der Unfallkasse bzw. dem Gemeindeunfallversicherungsverband im Zuständigkeitsbereich des Haushalts versichert.

 

Falls Sie sich vorab für Details interessieren, so sollten Sie am besten bei der Minijob-Zentrale nachfragen und sich nach dem Versicherungsträger erkundigen. Haben Sie Zweifel, ob alles korrekt angemeldet wurde, kann es nicht schaden, dort noch einmal zur Sicherheit nachzufragen.

 

Was ist versichert?

 

Der Versicherungsschutz deckt alle Unfälle ab, die bei der Ausübung der Tätigkeit als Alltagshelfer oder Haushaltshilfe passieren. Doch damit nicht genug: Auch auf dem Weg zur Arbeit und zurück ist man versichert. Ebenso, wenn man im Rahmen seines Minijobs unterwegs ist, zum Beispiel um für den betreuten Senior einkaufen zu gehen.

 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beim Minijob

 

Wer sich noch für weitere Einzelheiten rund um die Versicherung beim Minijob interessiert, der findet zusätzliche Informationen auf der Homepage der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort ist auch die Sonderregelung für die Anmeldung bei Privathaushalten noch einmal beschrieben.

 

Grundsätzlich gilt: Wer als Alltagshelfer, Haushaltshilfe oder auch als Babysitter in einem Privathaushalt arbeitet, der ist mit der Anmeldung zur Minijob-Zentrale unfallversichert. Deshalb sollte man als Arbeitnehmer auch darauf achten, dass man ordnungsgemäß angemeldet wird und dieser Versicherungsschutz besteht.

 

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