Wie viele Stunden im Nebenjob?

Viele versuchen sich mit einem Nebenjob die Kasse ein wenig aufzubessern. Eine große Auswahl an Angeboten für Nebenjobs finden Arbeitssuchende unter www.Needyou-Die Betreuerboerse.de. Wer eine weitere Tätigkeit aufnimmt, muss beim Nebenjob auf die Stunden achten, denn die maximale Anzahl ist gesetzlich geregelt. Vor allem jene, die mehrere Jobs haben, kann das Arbeitszeitgesetz in Schwierigkeiten bringen.

Arbeitszeit und Stundenlohn

2015 löste die Debatte zum Mindestlohn auch eine Diskussion der Stundenanzahl bei Minijobs aus. Wer einen Nebenjob hat, muss die Stunden notieren. Das sorgte zwar für einen erhöhten bürokratischen Aufwand, zeigte aber gleichzeitig auf, dass viele nicht wussten, wie bei einem Minijob die Stunden gesetzlich geregelt sind. Nicht nur die maximale Stundenanzahl ist geregelt, sondern auch die Ruhezeiten nach dem Feierabend sind einzuhalten. Diese Regelungen haben den Hintergrund, dass der Arbeitnehmer geschützt wird und nicht mit einem Nebenjob zu viele Stunden arbeitet, die an die körperliche Substanz gehen. Wer mehrere Jobs hat, der muss in der Regel auch seinen Hauptarbeitgeber über einen Nebenjob informieren. In der Regel werden durch die Arbeitsverträge keine weiteren Beschäftigungsverhältnisse ausgeschlossen, wer Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber verschweigt, der riskiert einen Bruch des Vertrauensverhältnisses und damit sogar möglicherweise eine Kündigung.

Genau Regelungen für Arbeitnehmer mit mehrereWn Jobs

Bei einem Minijob sind wenige Stunden in der Woche zu arbeiten und wer lediglich einen Nebenjob als einziges Dienstverhältnis hat, der braucht sich in der Regel keine Sorgen machen, dass er Arbeitszeiten oder Ruhepausen überschreitet. Etwas genauer müssen Arbeitnehmer sein, die in einem Nebenjob einige Stunden zusätzlich pro Monat arbeiten. Vor allem wichtig ist in diesem Fall die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten. Grundsätzlich dürfen pro Tag nicht mehr als zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden. Nach acht Stunden im regulären Job können noch zwei Stunden im Nebenjob angehängt werden. Wer jedoch Feierabend gemacht hat, der muss nach dem Arbeitsende mindestens elf Stunden Ruhezeit haben. Dabei ist es egal, ob Sie nach dem Hauptjob oder dem Nebenjob Feierabend machen. Dadurch schließen sich manche Beschäftigungsverhältnisse praktisch aus. Wer also acht Stunden im Büro sitzt und am Abend vielleicht im Minijob einige Stunden als Kellner tätig ist und nach sieben bis acht Stunden Schlaf wieder im Büro steht, der verstößt gegen diese gesetzliche Regelung. Für den Arbeitnehmer hat es keine direkten rechtlichen Folgen, der Hauptarbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass ein Angestellter mit einem Nebenjob die Stunden bei der Arbeitszeit nicht überschreitet und die Ruhezeiten nicht unterschreitet. Dadurch sehen viele Arbeitnehmer zusätzliche Dienstverhältnisse sehr kritisch.

Tageslimit ist vorgegeben

Wer im Minijob einige Stunden arbeitet, jedoch noch weitere Beschäftigungsverhältnisse hat, egal ob es sich dabei um einen Hauptjob oder wieder um einen Nebenjob handelt. Damit mit einem Nebenjob die Stunden nicht überschritten werden, ist die maximale Anzahl an Stunden pro Woche auf 48 begrenzt. Pro Tag sind maximal zehn Stunden Arbeitszeit erlaubt. Zwar kann diese Zeit kurzzeitig angehoben werden, muss allerdings wieder durch zusätzliche Ruhezeiten ausgeglichen werden. Aus diesem Grund absolvieren viele im Minijob die Stunden etwa am Samstag nach ihrem regulären Job. Damit kommen sie auch nicht mit den Ruhezeiten in Konflikt. Wer auch am Wochenende einen Minijob für einige Stunden zu vergeben, der findet als Arbeitgeber bei www.Needyou-Die Betreuerboerse.de Jobanwärter, die sich mit einem Nebenjob die Haushaltskasse aufbessern möchten.

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