Welche Steuerklasse gilt beim Nebenjob

Die geringfügige Beschäfitung, häufig auch als Minijob oder 450-Euro-Job bezeichnet, ist eine gute Möglichkeit, um Ihr Gehalt aufzustocken. Denn auch wenn Sie einen solchen Nebenjob neben einer Vollzeitbeschäftigung ausführen, gibt es keine Abzüge für den Minijob. Sie können also den gesamten Lohn behalten, ohne Sozialabgaben oder Steuer dafür zahlen zu müssen. Somit spielt die Steuerklasse beim Minijob keine Rolle. Damit keine Abzüge beim Minijob anfallen, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten.

Die Steuerklasse ist bei einem Minijob nicht von Bedeutung

Um Abzüge bei einem Nebenjob zu vermeiden, dürfen Sie maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Darauf ergibt sich, dass Sie höchsten 50,9 Stunden arbeiten dürfen. Wenn Sie mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde erhalten, reduziert sich automatisch die Anzahl der Arbeitsstunden. Die Regel, dass Sie keine Abzüge für einen Minijob hinnehmen müssen, gilt allerdings nur, wenn Sie lediglich einen 450-Euro-Job ausüben. Sind es mehrere dieser Minijobs, denen Sie nachgehen, dann fällt eine schlechte Steuerklasse für den Minijob an. Diese Tätigkeit rutscht in die Steuerklasse 6. Das bedeutet, dass hohe Abzüge für diesen Nebenjob anfallen. Damit kann es nicht lohnend sein, dieser Arbeit nachzugehen, weil von dem ohnehin schon niedrigen Stundenlohn nicht mehr viel übrig bleibt. Die Steuerklasse beim Minijob wird also erst ab dem zweiten Nebenjob wichtig.

Die sogenannten 450-Euro-Jobs sind dazu gedacht, Personen in unterschiedlichen Lebenslagen dabei zu helfen, ihre finanzielle Situation aufzubessern. Egal ob Sie Schüler oder Student sind, die ins Berufsleben einsteigen wollen, ein Pensionär der seine Rente aufbessern will, oder ein Vollzeitbeschäftigter, der für ein neues Auto oder einen Urlaub sparen möchte und deswegen einen zusätzlichen Verdienst braucht: Abzüge haben Sie bei einem Nebenjob nicht, so dass Sie das zusätzliche Geld optimal dem jeweiligen Zweck zuführen können.

Abzüge: Beim Minijob fallen keine an

Eine Plattform, die Ihnen dabei hilft, einen passenden Nebenjob zu finden, ist die Betreuerbörse. Auf dieser Website finden Sie Jobs, bei denen Sie sich für Ihre Mitmenschen einsetzen können. Sie finden Inserate von Familien, die Betreuer für ihre Babys und Kleinkinder suchen, älteren Menschen, die eine Hilfe für den Alltag benötigen oder von Menschen, die bei der Pflege ihres Gartens Hilfe benötigen. Sie alle sind ohne Abzüge als Minijob inseriert. Damit Sie den Überblick über die verschiedenen Angebote behalten können, sind sie nach der Art der Dienstleistung und der Stadt, in der sie verfügbar sind, aufgeteilt.

Damit Sie keine Abzüge bei einem Nebenjob hinnehmen müssen, brauchen Sie also nicht viel zu beachten. Die Steuerklasse beim Minijob ist dann von geringer Bedeutung. Sie müssen bei einem 450-Euro-Job nicht einmal eine Steuererklärung am Ende des Jahres abgeben. Es ist eine unbrütokratische Möglichkeit, um Geld dazu zu verdienen, weil keine Abzüge für einen Nebenjob anfallen.

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