Welche Schülerjobs gibt es?

Was tun, wenn das Taschengeld nicht ausreicht? Eine Frage, die bei schulpflichtigen Jugendlichen häufig den Wunsch auslöst, sich in der Freizeit etwas Geld dazuzuverdienen und damit einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit von den Eltern zu gehen. Die Lösung für das Problem: Schülerjobs! Aber ist das gesetzlich denn überhaupt erlaubt? Und was gibt es überhaupt an Jobs für unter 18 Jahre?

Arbeiten trotz Schulpflicht? Ist das denn erlaubt?

Ja. Schülerinnen und Schülern in Deutschland ist es erlaubt, nach dem Unterricht Schülerjobs auszuüben, sofern diese das 13. Lebensjahr vollendet haben. Jugendlichen unter 13 Jahren ist das Arbeiten laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gänzlich untersagt.

Jobs für unter 18 Jahre – Welche gibt es? Und was muss beachtet werden?

Jobben unter 18? Ja, aber nicht ohne Einschränkungen. Das Gesetz umfasst strenge Vorschriften bezüglich der Arbeit von Minderjährigen. Dabei werden verschiedene Altersstufen mit jeweils unterschiedlichen Richtlinien unterschieden:

Schüler mit 13 und 14 Jahren dürfen leichte Aushilfstätigkeiten ausüben, sofern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Da die Arbeitszeit die gesetzlich festgelegte 2-Stunden-pro-Tag-Grenze nicht überschreiten darf, beschränken sich die möglichen Schülerjobs hier hauptsächlich auf Gartenarbeit (z. B. Rasen mähen), Nachbarschaftshilfe (z. B. Einkäufe erledigen), Nachhilfe geben, Gassi gehen, Babysitten oder Zeitungen und Prospekte austragen. Auch leichte Arbeiten in der Landwirtschaft oder als Haushaltshilfe sind erlaubt, allerdings dürfen die Aushilfstätigkeiten der Jobs unter 18 Jahre maximal an fünf Tagen der Woche ausgeübt werden und zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr gibt es eine festgelegte Ruhezeit für Jugendliche dieses Alters. Vor oder gar während der Schulzeit ist das Arbeiten untersagt.
Weitere Möglichkeiten sind die Teilnahme an Online-Umfragen gegen Geld (wobei hier auf die Seriosität der jeweiligen Anbieter geachtet werden muss!) oder der Verkauf von Gebrauchtem aus dem eigenen Kinderzimmer.

Jugendlichen ab 15 Jahren bietet sich auch die Möglichkeit, einen Ferienjob anzunehmen und für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr einen Nebenjob in Vollzeit auszuüben. In dem Fall dürfen Schüler maximal acht Stunden pro Tag von Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten.

Beliebte Ferienjobs finden sich beispielsweise in Gaststätten, Cafés, Bäckereien, Freizeitparks, Schnellrestaurants, Eisdielen, Apotheken oder im Einzelhandel.

Für Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren wird das Spektrum der Jobs-unter-18-Jahre-Möglichkeiten erweitert: Ihnen ist es nun erlaubt, in Mehrschichtbetrieben zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr auszuhelfen. In der Gastronomie liegt die Grenze bei 22 Uhr.

Auch das Jobangebot wird vielfältiger, da viele Arbeitgeber ein Mindestalter von 16 Jahren vorsehen.
Die besten Chancen auf Jobs für unter 18 Jahre finden sich in der Regel im Einzelhandel, in Bekleidungsgeschäften oder der Gastronomie. Auch Aushilfstätigkeiten in Büros oder Promotionsjobs bieten eine Möglichkeit.

Wo findet man Schülerjobs?

Beispielsweise in Jobanzeigen in der regionalen Zeitung oder auf spezialisierten Portalen und Jobbörsen im Internet.

Über die Website von „Need you – Die Betreuerbörse“ haben beispielsweise auch Schüler die Möglichkeit, passende Schülerjobs zu finden. Der Nutzer kann sich hier kostenfrei registrieren und erhält ein breites Spektrum verschiedener Nebenjobangebote sowie zahlreiche Informationen. Jobsuchende können mit ihren Profilangaben eine passende Stelle finden, indem sie Betreuungssuchende kontaktieren oder kontaktiert werden.

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