Welche Abzüge gibt es beim Minijob?

Der Minijob – eine schnelle Lösung für Aufgaben mit kleinem Zeitfenster
Der Minijob ist eine gute Lösung, um Dienstleistungen zu erbringen, die zeitlich befristet anfallen. Mit einer Anmeldung zum Minijob können Tätigkeiten, wie die Betreuung von Kindern, Senioren oder das Babysitten, ebenso abgedeckt werden, wie Nachhilfe für Schüler, Gartenpflege oder Reinigungsleistungen. Bei der Minijob Anmeldung ist aber zu beachten, dass es ein paar Regeln und Bedingungen gibt.

Was ist ein Minijob – es gibt zwei Kriterien

Der Einsatz als Minijobber, und damit die Minijob Anmeldung, ist an zwei alternative Bedingungen geknüpft. Zum einen die Verdienstgrenze. Es dürfen nicht mehr wie 450 Euro im Monat verdient werden. Die Anzahl und Länge der Arbeitseinsätze spielt dabei keine Rolle. Allerdings ist der Mindestlohn Pflicht. Die andere Variante ist der zeitlich befristete Minijobber. Die Einsatzzeit darf nicht mehr als drei Monate betragen, bzw. in Summe 70 Tage im Jahr nicht überschreiten. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann sich an Dienstleister wie www.NeedYou-Die Betreuerboerse wenden. Die Börse vermittelt fach- und sachgerecht Helfer und Betreuer im Rahmen der Minijobregelung.

Sozialabgaben für Minijobber – überschaubare Regelungen

Der Gesetzgeber hat für einfache Regelungen gesorgt. Zunächst ist bei der Minijob Anmeldung zu unterscheiden, ob der Minijobber gewerblich oder in einem Privathaushalt tätig ist. Es gibt kleine Unterschiede.
Gewerbliche Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber für gewerbliche Arbeitnehmer hat zwei Umlagen abzuführen. Damit versichert er sich gegen Aufwendungen, die bei Krankheit oder Mutterschaft des Minijobbers entstehen. Dazu kommt eine Insolvenzgeldzulage. In Summe betragen diese Abgaben 1,2 Prozent. Sie sind monatlich mit der Minijob-Zentrale abzurechnen und zu bezahlen. Der Minijobber dagegen muss keine Sozialabgaben leisten. Ein Sonderfall ist allerdings der Rentenbeitrag. Ein kurzfristiger Minijob ist von Rentenbeiträgen befreit, ein 450 Euro Job nicht. Für letzteren besteht aber die Möglichkeit, sich auf Antrag befreien zu lassen.
Bleibt das Finanzamt. Entweder wird die Lohnsteuer nach individuellen Steuersatz des Minijobbers abgeführt, oder pauschal mit 25 Prozent. Das regelt sich über den konkreten Einzelfall der Minijob Anmeldung
Privathaushalt
Für kurzfristige Minijobber fallen die Umlagen an, in Summe 1,14 Prozent sowie die Unfallversicherung. Dazu kommt die Lohnsteuer, individueller Steuersatz oder Pauschal 25 Prozent.
Der Minijobber auf 450 Euro Basis liegt leicht anders. Zu obigen Abgaben kommen noch Pauschbeträge für Krankenversicherung und Rentenbeitrag. Es gibt aber Ausnahmen und Sonderregelungen. Der Einzelfall ist daher vor der Minijob Anmeldung genau zu prüfen.
Vereinfacht ist die Lohnsteuer, es kann ein Pauschbetrag von 2 Prozent abgeführt werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor einer konkreten Minijob Anmeldung, die zutreffenden Bedingungen genau zu prüfen.

Fazit

Ein Minijob ist eine gute Lösung, um kleine Dienstleistungen zu erfüllen. Überschaubare Abgaben und einfache Regelungen, sichern ein gutes Zusammenspiel zwischen dem Arbeitgeber und dem Minijobber. Es bleibt aber ein Problem, beide Seiten wunschgerecht zusammenzuführen. Statt durch Zufall, kann auf einer Betreuerbörse gezielt ausgewählt werden. Need You beispielsweise, bietet kostenlos passende Helfern oder Betreuern. Klare Profile sichern, dass Fähigkeiten und zu lösende Aufgabe, passend abgestimmt werden können. Eine wichtige Hilfe, die den Vorstellungen beider Seiten gerecht wird. Entscheidende Basis für eine funktionierende, gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Helfer oder Betreuer.

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