Reinigungskraft: Was ist zu beachten

Ein sauberes Umfeld trägt nicht nur zum persönlichen Wohlbefinden bei, es kann auch die Gesundheit fördern. Denn Viren, Bakterien und andere Krankheitserreger fühlen sich nur dort richtig wohl, wo die Sauberkeit vernachlässigt wird. Wer es sich leisten kann, stellt zum Putzen eine versierte Haushaltshilfe ein. Doch bei der Auswahl sollten Sie einiges beachten.

Was können die Aufgaben einer Putzfrau in einem Privathaushalt sein?

Die Aufgaben einer Reinigungskraft im gewerblichen Bereich sind klar umschrieben und beinhalten normalerweise die trockene und feuchte Fußbodenreinigung sowie das Reinigen von unterschiedlichen Oberflächen wie Schreibtische, Regale etc.
Bei einer Haushaltshilfe im privaten Haushalt hingegen können die Aufgaben recht vielfältig ausfallen. Je nachdem, was der Arbeitgeber an Leistungen verlangt. Dazu können neben der eigentlichen Reinigung auch Dinge wie Waschen, Bügeln oder Einkaufen gehören.
Um späteren Ärger zu vermeiden, ist es daher wichtig, spätestens beim Einstellungsgespräch einen Aufgabenkatalog zu erstellen. Das schützt Sie und Ihre Arbeitskraft vor Missverständnissen. Es gibt jedoch noch weitere Dinge, die bei der Einstellung einer Reinigungskraft zu beachten sind.

Was sollten Sie weiterhin beim Einstellen einer Putzfrau beachten?

Wenn Sie eine versierte und vertrauenswürdige Arbeitskraft finden möchten, sollten Sie idealerweise beim Profi danach suchen. Die Fachmänner und -frauen, die ihre Arbeitskraft auf offiziellen Plattformen wie der Betreuerbörse anbieten, wurden zumeist auf ihre Seriosität hin überprüft und verfügen über einen sehr guten Leumund.
Wer eine Putzhilfe einstellen möchte, kann unter Umständen in Versuchung geführt werden, diese schwarz zu beschäftigen. Ohne sie anzumelden und Steuern abzuführen. Das sieht auf den ersten Blick preiswerter aus. Wer sich jedoch ein wenig in der Materie auskennt, weiß, dass es sogar günstiger werden kann, wenn die Arbeitskraft ordnungsgemäß registriert wird und die erforderlichen Abgaben an den Staat abgeführt werden. Denn ein Teil der Ausgaben wird ersetzt beziehungsweise am Jahresende steuerlich verrechnet. Zudem ist die Haushaltshilfe so im Ernstfall versichert gegenüber Sachschäden im Haus oder bei Verletzungen.
Die Anmeldung zum Beispiel einer Putzfrau gestaltet sich recht einfach. Sie müssen sich dazu nur an die Minijob-Zentrale wenden. Nachdem ein sogenanntes Haushaltscheck Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben worden ist, kümmert sich die Zentrale um alles weitere.

Neben dem Aufgabengebiet sollte auch vorab geklärt werden, ob und wie die Zahlung im Krankheitsfall sowie während der Urlaubszeit geregelt sein sollte. Damit sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer abgesichert ist, ist ein Arbeitsvertrag signifikant. Dieser sollte alle relevanten Fakten wie Arbeitsgebiet, Arbeitszeit und Lohn beinhalten.

Fazit

Eine Putzfrau einzustellen kann immer dann sinnvoll sein, wenn man selbst aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zufriedenstellend sauber zu halten. Auch nach einem Unfall kann die kurzfristige Einstellung einer Haushaltshilfe sinnvoll sein. Jedoch erfüllt nicht jede Reinigungskraft die Anforderungen an Qualität und Vertrauen. Daher sollten Sie sich vorab gut über die jeweiligen Bewerberinnen informieren.

Eine Haushaltshilfe sollte immer auch angemeldet werden. Denn Schwarzarbeit ist nicht nur strafbar, es kann im Endeffekt auch richtig teuer werden. Und letztendlich wird sich eine zuverlässige und vertrauenswürdige Arbeitskraft nicht auf strafbare Handlungen einlassen.
Auf der offiziellen Webseite der Betreuerbörse können Sie kostenlos nach Betreuern oder Helfern suchen und so eine Haushaltshilfe finden, die Ihnen eine große Hilfe sein kann.

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