Private Kinderbetreuung – Vertrag erforderlich?

Wenn Sie Ihr Kind in der Kita betreuen lassen, schließen Sie einen entsprechenden schriftlichen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung ab. Was aber, wenn Sie eine private Kinderbetreuung in Anspruch nehmen? Ist es für die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls erforderlich, alles schriftlich festzuhalten? Oder reicht es dabei, sich einfach nur abzusprechen?

Mündlicher und schriftlicher Vertrag für Kinderbetreuung zu Hause

Auf den ersten Blick wirkt es überzogen, mit einem Babysitter einen schriftlichen Vertrag für die Kinderbetreuung zu Hause aufzusetzen. Schließlich reicht es ja, wenn man alle wichtigen Punkte bespricht. Und grundsätzlich ist es wahr, dass auch mündliche Absprachen einen rechtskräftigen Vertrag begründen können. Beispielsweise beim Einkaufen schließen Sie ja auch rechtskräftige Kaufverträge, ohne dafür etwas zu unterzeichnen. Aber die Kinderbetreuung – auch, wenn es sich um eine private Kinderbetreuung handelt – ist mit viel mehr Verantwortung verbunden, als alltägliche Einkäufe und Erledigungen. Schließlich trägt der Babysitter für die Zeit der Kinderbetreuung die volle Verantwortung für Ihr Kind. Da ist es gut, wenn nicht nur beispielsweise die Arbeitszeiten und die Vergütung für die Kinderbetreuung zu Hause schriftlich fixiert werde. Auch die genauen Aufgaben und Hinweise – beispielsweise ob der Babysitter mit Ihrem Kind auch nach draußen gehen darf, welche Verhalten im Fall von Krankheit oder Unfällen erwartet wird oder ob auf bestimmte Allergien beim Kind geachtet werden muss – werden so klar festgehalten. So geht nichts Wichtiges vergessen. Und sollte es zu Streitigkeiten kommen, ist es immer besser für beide Seiten, etwas schwarz auf weiß zu haben.

Kosten für private Kinderbetreuung steuerlich absetzen

Nicht nur die Kosten von Tagesmutter oder Kita, sondern auch die Kosten einer privaten Kinderbetreuung zu Hause können Sie steuerlich geltend machen. Grundsätzlich können Sie 75% der angefallenen Kosten bis zu einem Betrag von 4000 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Um die private Kinderbetreuung jedoch geltend machen zu können – und damit bares Geld zu sparen – müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Neben einem Beleg für die Zahlung an den Babysitter in Form von Überweisungsträgern oder Kontoauszügen will das Finanzamt auch einen schriftlichen Vertrag sehen. Somit ist es auch finanziell sinnvoll, die Kinderbetreuung zu Hause mit einem Vertrag zu besiegeln.

Was gehört in den Betreuungsvertrag bei Kinderbetreuung zu Hause?

Eine bestimmte Form muss ein Vertrag für die Kinderbetreuung zu Hause nicht haben. Sie müssen diesen weder von einem Anwalt aufsetzen noch von irgendeiner Stelle beglaubigen lassen. Lediglich die folgenden Informationen sollten enthalten sein: Daten von Babysitter, Eltern und Kind, Stundenlohn, Umfang der Betreuung, Hinweise zur Anmeldung bei der Minijobzentrale, Regelungen zur Haftung, Verhalten bei Krankheit oder Unfall, Auskunft und Schweigepflicht und Kündigungsfristen. Letztlich lassen Sie den Vertrag über die private Kinderbetreuung von Eltern und Betreuungsperson unterschreiben. Somit ist der Vertrag rechtskräftig.

Die richtige Betreuung finden

Bevor Sie jedoch einen Vertrag für die private Kinderbetreuung aufsetzen und unterzeichnen können, müssen Sie erst einmal die richtige Betreuungsperson finden. Auf der Suche nach einer seriösen und vertrauenswürdigen Hilfe für die Kinderbetreuung zu Hause kann www.Needyou-Die Betreuerboerse.de Ihnen gute Dienste leisten. Denn hier haben Sie die Möglichkeit, nach der kostenlosen und unverbindlichen Anmeldung alle Offerten aus Ihrer Umgebung anzusehen. So können Sie sich den richtigen Babysitter auswählen – und bei Abschluss eines Vertrages direkt mit der Betreuungsperson nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch Steuern sparen.

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