Phantomlohn beim Minijob – was bedeutet das?

Wenn Sie Minijobber beschäftigen oder in einem Minijob beschäftigt sind, gibt es die ein oder andere Stolperfalle zu beachten. Hierzu gehört der sogenannte Phantomlohn, der bei Minijobbern unter Umständen entstehen kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn keine wöchentlichen Arbeitszeiten für das Beschäftigungsverhältnis festgelegt werden (bei der sogenannten Arbeit auf Abruf). Wenn das Einkommen des Minijobber die monatliche Einkommensgrenze überschreitet, kann die Konsequenz sein, dass der Arbeitgeber Nachzahlungen an den Arbeitnehmer leisten muss. Mehr zum Phantomlohn und wie Sie sich davor schützen, erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

Der Phantomlohn beim Minijob – Was das bedeutet

Kurz gesagt umfasst der Begriff „Phantomlohn“ die Nachzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, wenn das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird Damit ist Folgendes gemeint: Seit der Änderung des TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) werden bei manchen Arbeitsverhältnissen keine genauen Regeln mehr über wöchentliche Arbeitszeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. Das kann dazu führen, dass es aufgrund einer Überschreitung der Einkommensgrenze für Minijobber zu einer Sozialversicherungspflichtigkeit des jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen kommt. Die monatliche Einkommensgrenze für Minijobber liegt bei 450 Euro. Wenn das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist, wird die Rentenversicherung die Beiträge für die Sozialversicherung aller Wahrscheinlichkeit nachfordern. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der Arbeitnehmer einen höheren Lohn fordert.

Wie man das Entstehen eines Phantomlohns beim Minijob vermeidet

Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich als Arbeitgeber und auch als Arbeitnehmer vor dem Entstehen eines Phantomlohns zu schützen. Es ist zunächst einmal wichtig, dass Sie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Ihnen als Minijobber beschäftigt sind, beziehungsweise mit Ihrem Arbeitgeber, feste wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren. Hierunter fällt auch die Vereinbarung über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Wenn Sie Arbeit auf Abruf vermeiden, ist es weit unwahrscheinlicher, dass es zum Entstehens eines Phantomlohns kommt. Sie sollten außerdem entsprechende Vereinbarungen sowie hierzu einschlägige gesetzliche Regelungen regelmäßig überprüfen. Für Arbeitnehmer, die in einem oder mehreren Minijobs beschäftigt sind, stellt sich hierbei noch folgende Frage: Wie viele Minijobs darf man haben?

Wie viele Minijobs darf man haben?

Wie viele Minijobs darf man haben? Wie viele Minijobs Sie ausüben dürfen, hängt davon ab, ob Sie die monatliche Einkommensgrenze von 450 Euro einhalten, oder ob diese Grenze überschritten wird. Mit der Überschreitung der monatlichen Einkommensgrenze von 450 Euro wird das Einkommen sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie also mehrere Minijobs haben, sollten diese insgesamt monatlich nicht die Einkommensgrenze von 450 Euro überschreiten. Damit vermeiden Sie die Entstehung von einem Phantomlohn.

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