Ist Nachhilfe steuerbar absetzbar?

Ihr Kind benötigt Englisch Nachhilfe, Mathe Nachhilfe oder eine private Nachhilfe in einem anderen Fach? Dann wissen vermutlich auch Sie, das damit Kosten verbunden sind. Müssen Sie die Kosten selbst tragen oder können Sie diese einfach von der Steuer absetzen? Zwar ist Nachhilfe in der Regel nicht steuerlich absetzbar, dennoch gibt es Fälle, in welchen eine Ausnahme gemacht wird.

 

Private Nachhilfe: Steuerlich nicht absetzbar?

Ob Mathe Nachhilfe, Englisch Nachhilfe oder Nachhilfe in einem anderen Fach: Viele Kinder benötigen insbesondere auf der weiterführenden Schule regelmäßig Nachhilfe. Zwar verbessern sich dadurch die Noten, dennoch ist die private Nachhilfe nicht unbedingt mit wenigen Kosten verbunden. Demenstprechend stellt sich für Sie die Frage, ob die Nachhilfe steuerlich absetzbar ist oder nicht. In der Regel kann Nachhilfe steuerlich nicht abgesetzt werden. Aber keine Sorge, denn in zwei Fällen ist dies trotzdem möglich. Wenn Sie umziehen, muss Ihr Kind logischerweise die Schule wechseln. Führt dieser Wechsel nun dazu, dass Ihr Kind in der neuen Schule Probleme hat, dem Unterricht zu folgen und den Lernanschluss zu finden und benötigt es aus diesem Grund private Nachhilfe, so können Sie die anfallenden Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen. Um die Mathe Nachhilfe oder Englisch Nachhilfe Ihres Kindes in diesem Fall steuerlich absetzen zu können, müssen Sie beim Finanzamt belegen können, dass der Umzug beruflich notwendig war. Aber keine Sorge, denn dies können Sie bereits dann schon nachweisen, wenn Ihr beruflicher Arbeitsweg aufgrund des Umzugs nun 60 Minuten kürzer ist.

 

Private Nachhilfe aufgrund von Legasthenie absetzen

Ist Ihr Kind Legastheniker, können Sie die Kosten für die private Nachhilfe ebenfalls von Ihrer Steuer absetzen. Seit 2000 können die Behandlungskosten, die für ein Kind mit Legasthenie anfallen, in Form von außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Zu diesen Behandlungskosten zählen auch die Nachhilfekosten. Die Erforderlichkeit einer Behandlung müssen Sie jedoch durch ein amtsärztliches Attest nachweisen können. Die Kosten für die Nachhilfe können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn die Summe der Kosten den Betrag der „zumutbaren Eigenbelastungen“ überschreitet. Der jeweilige Betrag hängt von Ihrem Einkommen sowie Ihrer Familienstruktur ab und beträgt in der Regel zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte. Wenn Sie die Kosten für die private Nachhilfe Ihres Kindes steuerlich absetzen möchten, sollten Sie grundsätzlich immer alle Rechnungen, Quittungen und Nachweise sammeln und diese Ihrer Steuererklärung beilegen.

 

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