Haushaltshilfe anmelden – Was muss ich tun?

Gerade für berufstätige Eltern oder ältere Menschen ist es oft eine Herausforderung, neben der Arbeit auch noch den kompletten Haushalt zu erledigen. Wenn auch bei Ihnen die Wäscheberge immer größer oder der Garten immer unordentlicher wird, kann die Einstellung einer Haushaltshilfe eine sinnvolle Lösung sein. Wie Sie Ihre Haushalts- oder Küchenhilfe anmelden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Schwarzarbeit kann ins Auge gehen

Schätzungen gehen davon aus, dass nur etwa eine von zehn Haushaltshilfen in Deutschland angemeldet ist. Viele sind ob der mit der Anmeldung verbundenen Bürokratie stark verunsichert. Dabei ist die Anmeldung gar nicht so kompliziert wie viele denken. Auch die Abgaben sind deutlich geringer als die meisten Leute vermuten.
Ohne eine korrekte Anmeldung begehen Sie zudem eine Ordnungswidrigkeit und haften im Zweifel in vollem Umfang, wenn sich Ihre Hilfskraft bei einem Arbeitsunfall verletzt. Daher lohnt es sich, sich mit dem Thema der Minijob-Anmeldung zu befassen.

Muss ich meine Haushaltshilfe immer anmelden?

Kurz und knapp: Ja. Auch geringfügige Beschäftigungen wie ein Minijob unterliegen der Melde- und Steuerpflicht. Daher müssen Sie Ihre Haushaltshilfe oder Purtzfrau anmelden. Dabei ist es unerheblich, in welchem zeitlichen Umfang Sie Ihre Putzkraft beschäftigen. Mit anderen Worten ist eine Anmeldung auch dann erforderlich, wenn Ihre Haushaltshilfe nur zwei Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet.
Das entsprechende Formular für die Anmeldung (Haushaltsscheck-Formular) finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de.

Welche Daten Sie für die Anmeldung brauchen

Wenn Sie Ihre Haushalts- oder Küchenhilfe anmelden, benötigen Sie neben dem Namen und der Adresse der Hilfskraft auch ihre Geburtsdaten sowie im Falle einer Festanstellung auch die Sozialversicherungsnummer. Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Krankenversicherung vorzulegen. Weiterhin fragt die Minijob-Zentrale nach der Steuernummer des Arbeitgebers, der Bankverbindung und Ihren persönlichen Daten.
Im Anschluss erhält jeder Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer. Diese dient der eindeutigen Zuordnung (ähnlich der Steuer-ID), sollten Sie einmal mehr als eine Haushaltshilfe beschäftigen.

Einkommensgrenze beachten

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 450 Euro. Wenn Sie Ihre Purtzfrau anmelden, fragen Sie am besten auch nach weiteren Beschäftigungsverhältnissen. Mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben ist zwar erlaubt, jedoch darf der monatliche Gesamtverdienst zusammen nicht über die genannten 450EUR hinausgehen.

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