Der Minijob: Wie funktioniert die Anmeldung?

Minijobs sind heutzutage nicht selten und kommen insbesondere in bestimmten Branchen immer wieder vor. Was jedoch muss bei der Anmeldung beachtet werden und wer muss einen Minijob überhaupt anmelden? Der folgende Artikel verrät Ihnen einige wissenswerte Tipps und erklärt Ihnen: So meldet man einen Minijob an.

 

So meldet man einen Minijob an: Wer ist dazu verpflichtet, einen Minijob anzumelden?

Grundsätzlich sind Sie immer als Betreuer dazu verpflichtet, einen Minijober anzumelden, insofern Sie diesen beschäftigen. Der Arbeitnehmer selbst hat keine Verpflichtungen. Eine solche Verpflichtung trifft den Arbeitnehmer nur dann, wenn er sich aktuell in der Job-Vermittlung durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur befinden würde. Dort muss ein Arbeitnehmer seine geringfügige Beschäftigung melden. Dabei ist zu beachten, dass diese Meldung zunächst keinen Einfluss auf die Leistungen hat, die der Arbeitnehmer vom Arbeitsamt erhält. Auch in der Betreuerbörse kann der Arbeitnehmer immer wieder verschiedene Minijobs finden. Als Betreuungssuchender wird Ihnen jedoch unbedingt dazu geraten, Ihren Betreuer oder Alltagshelfer bei der Minijob Zentrale anzumelden.

 

So meldet man einen Minijob an

Auch Sie fragen sich, wie ein Minijob angemeldet wird? Dann kommt hier die Auflösung, denn so meldet man einen Minijob an. Grundsätzlich sind vier Schritte notwendig, wenn Sie sich für eine geringfügige Beschäftigung anmelden möchten.

  • Zunächst muss der Arbeitgeber eine Betriebsnummer für seine Firma beantragen. Diese erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.
  • Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren künftigen Minijober im Anschluss daran einen Personalbogen von der Minijob Zentrale ausfüllen lassen. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nicht um den Arbeitsvertrag handelt, der durch den Bogen ersetzt wird. Der Personalbogen dient grundsätzlich nur dazu, dass ermittelt werden kann, ob eine geringfügige und versicherungsfreie Beschäftigung geschlossen wird. Ist dies nicht der Fall, müssten entsprechende Beiträge gezahlt werden.
  • Zusätzlich müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber zur Sozialversicherung anmelden. Auch dies ist über die Minijob Zentrale möglich. Die Beschäftigung beginnt erst dann offiziell, wenn die ersten Beiträge zu zahlen sind. Beachten Sie unbedingt, dass Sie die Beitragsnachweise auch einreichen müssen.
  • Wichtig ist, dass ein Minijob immer bei der Minijob Zentrale angemeldet wird. Melden Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber nicht an, so handelt Sie auf der einen Seite ordnungswidrig und müssen sogar mit Geldbußen rechnen.

 

So meldet man einen Minijob an: Die Sofortmeldung

So meldet man einen Minijob an: Beachten Sie, dass nicht jede Tätigkeit gleich ist. In einigen Wirtschaftszweigen gilt, dass Sie einen Minijob bereits spätestens bei der Aufnahme der Beschäftigung melden müssen. Diese Regelung besteht vor allem für Wirtschaftszweige, in welchen beispielsweise ein erhöhtes Risiko für illegale Beschäftigungen oder Schwarzarbeit besteht. Aus diesem Grund ist dabei die sogenannte Sofortmeldung erforderlich. Die Sofortmeldung muss der Arbeitgeber aus den Bereichen Schaustellergewerbe, Baugewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Fleischwirtschaft, im Logistikgewerbe und in Unternehmen, die sich am Aufbau und Abbau von Ausstellungen und Messen beteiligen, vornehmen.