Ab wann kann man als Babysitter arbeiten?

Diese Frage beschäftigt immer wieder Teenager und auch deren Eltern: Ab wann kann man als Babysitter arbeiten und darf nach dem Gesetz babysitten?

 

Ein Schülerjob oder Ferienjob als Babysitter ist interessant für alle Teenager, die gerne mit kleinen Kindern zusammen sind und auch schon Verantwortung übernehmen möchten.

Und vor allem: Man kann sich so das Taschengeld aufbessern und dabei sogar noch eine Menge Spaß haben, wenn man gerne mit Babys spielt und mit ihnen Zeit verbringt.

 

Doch ab wann darf man als Babysitter arbeiten?

 

Gesetzlich lässt sich die Frage, ab wann man als Babysitter arbeiten kann, recht einfach und klar beantworten.

 

Im § 5 zum Verbot der Beschäftigung von Kindern des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist festgelegt, dass Kinder ab 13 Jahren eine leichte und für Kinder geeignete Beschäftigung ausführen dürfen.

 

Das stellt eine Ausnahme zum generellen Verbot von Kinderarbeit in Deutschland dar. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wenn man als Babysitter arbeiten möchte.

 

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Vorgaben bei der Arbeit von Kindern als Babysitter beachten

 

Diese Vorgaben sind besonders wichtig, wenn Kinder im Teenager-Alter einen leichten Job in der Kinderbetreuung wie dem Babysitting übernehmen wollen:

 

  1. Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder müssen sichergestellt sein
  2. Schulbesuch, Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung dürfen nicht beeinträchtigt sein
  3. Die Kinder müssen nach wie vor fähig sein, dem Unterricht zu folgen
  4. Ein Erziehungsberechtigter muss der Arbeit zustimmen

 

Arbeitszeiten von Kindern als Babysitter

 

Das Gesetz regelt auch klar, wann die Kinder als Babysitter arbeiten dürfen:

 

  • Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten
  • Sie dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr arbeiten
  • Man darf sie nicht für die Zeit vor dem Schulunterricht und die Zeit während des Schulunterrichts beschäftigen

 

Ab einem Alter von 15 Jahren lockern sich diese Vorgaben. Dann darf man als Jugendlicher zumindest bis zu vier Wochen in Vollzeit arbeiten – bis 20 Uhr. Das ist für einen Ferienjob als Babysitter oder in der Kinderbetreuung auch sehr interessant.

 

Was noch wichtig ist, wenn man babysitten will

 

Dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss, um als Babysitter arbeiten zu dürfen, ist das Eine. Sehr wichtig ist aber auch, dass man überhaupt als Persönlichkeit schon die Voraussetzungen mitbringt, um diese Aufgabe ausfüllen und erfüllen zu können.

 

Dazu zählt vor allem, dass man sehr verantwortungsbewusst ist und bei plötzlichen Problemen auch aktiv wird, zum Beispiel die Eltern verständigt. Außerdem kommt es darauf an, dass man Babynahrung zubereiten und diese geben, mit dem Kleinkind angemessen spielen sowie das Baby problemlos wickeln und die Kleidung wechseln kann.

 

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Wenn anschließend in einem ersten persönlichen Gespräch die Details geklärt sind, ist das Babysitten als neue Aufgabe in der Kinderbetreuung nicht mehr weit.

 

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