Minijob gefunden? Jetzt kommt die Anmeldung

Ob Babysitter, Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung oder Gartenhilfe: Sie haben einen Minijob gefunden und sind sich mit den Eltern, den Senioren oder der Familie einig. Der nächste Schritt ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.

 

Vorher sollte alles Wichtige geregelt, vereinbart und abgesprochen sein. Dazu zählt eben auch, welchen Status der Job hat. Am häufigsten werden Jobs in privaten Haushalten als Minijob vergeben.

Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro, die sehr einfach und unkompliziert gehandhabt wird. Diese Beschäftigung meldet man der Minijob-Zentrale. Damit ist man auch als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite und begibt sich nicht auf das Glatteis der Schwarzarbeit, bei der man obendrein nicht versichert ist.

 

Die Vorteile der Anmeldung als Minijob

 

Die Anmeldung der Betreuung als Minijob bringt für alle Beteiligten echte Vorteile

  • Als Arbeitnehmer ist man unfallversichert
  • Man betreibt keine Schwarzarbeit
  • Die Minijob-Zentrale wickelt alles ab
  • Als Arbeitgeber muss man kein Bußgeld (bis zu 5.000 €) fürchten
  • Der Arbeitgeber kann Kosten von der Steuer absetzen

 

Minijob anmelden: Das einfache Haushaltsscheck-Verfahren

 

Die Anmeldung ist der entscheidende Schritt und überhaupt nicht kompliziert: Dabei kommt das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren zum Einsatz, das man auch direkt online nutzen kann. Mehr dazu…

 

Über das Haushaltsscheck-Verfahren werden praktisch alle privaten Betreuungsarbeiten abgewickelt, angefangen von der Betreuung von Kindern, Behinderten oder Senioren über die Gartenhilfe bis hin zu Fahrdiensten, Handwerkerleistungen oder einer Hausaufgabenbetreuung.

 

Als Arbeitnehmer ist man mit der Anmeldung zum Minijob bei der Sozialversicherung registriert. Der Arbeitgeber muss pauschale Abgaben bezahlen. Die Minijob-Zentrale kümmert sich auch gleich um alles Weitere, berechnet die Abgaben und zieht sie per Lastschrift vom Arbeitgeber ein: Angefangen von den Sozialversicherungsbeiträgen über Umlagen bis hin zur Unfallversicherung. Das geht automatisch und ist damit sehr praktisch.

 

Sie bekommen mehr als 450 Euro im Monat?

 

Wer mehr als 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdient, für den gelten andere Regelungen, vor allem für den Arbeitgeber. Insbesondere tritt dann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

 

Das bedeutet, dass dann nicht mehr die Minijob-Zentrale zuständig ist und nicht mehr das einfache Haushaltsscheck-Verfahren zum Einsatz kommt, sondern man bei der Krankenkasse gemeldet werden muss. Ebenso geht es um die steuerliche Regelung, die Sozialversicherung und die Unfallversicherung.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie oder auch Ihr Arbeitgeber unter
minijob-zentrale.de